Urteil: Bildberichterstattung über Prominente zulässig - hier: Fotos von Heidi Simonis

Der Bundesgerichtshof hat eine Klage von Frau Heide Simonis, in welcher sie sich gegen die Veröffentlichung von Fotos in der “Bild” Zeitung wehrte , abgewiesen. (Urteil vom 24.06.2008, Aktz. VI ZR 156/06)
Frau Simonis hatte Klage eingereicht, weil sie sich durch Fotos, welche sie bei einem Einkauf zeigten, in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sah. Die Fotos wurden am am 27.04.2005, dem Tag ihres Ausscheidens aus dem Ministeramt gemacht. Die Bildunterschrift der am 28.04.2005 in der “Bild” veröffentlichten Fotos lautete: “Danach ging Heidi erstmal shoppen” - und bezog unmittelbar auf ihr Ausscheiden aus dem Amt.
Das Gericht sah in dieser Veröffentlichung keine Verletzung des Persönlichkeitsrecht. Bei den Fotos handelt es sich um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte, die ohne Einwilligung der Klägerin veröffentlicht werden durften. Für Personen des politischen Lebens ist ein gesteigertes Informationsinteresse des Publikums anzuerkennen. Die Fotos zeigen die Frau Simonis in einer unverfänglichen Situation in einem gut besuchten Einkaufszentrum, an dem Tag, an welchem sie nach 12 Jahren als Ministerpräsidentin abgelöst wurde. Gerade durch diese lange Zeit als Ministerpräsidentin ist ein erhebliches Interesse der Öffentlichkeit an dem Verhalten von Frau Simonis unmittelbar nach ihrem Amtsverlust anzuerkennen.
Ein Politiker kann sich nach der Ansicht des BGH nicht ohne weiteres der Berichterstattung unter Berufung auf seine Privatheit nach dem Amtsverlust entziehen.

Nachdem in der letzten Zeit, ausgehend von Caroline Entscheidung, die Rechte der Presse bei der Bildberichtstattung immer weiter zugunsten der Prominenten eingeschränkt wurden, werden durch dieses Urteil die Rechte der Presse wieder etwas gestärkt. So muss eine Bildberichterstattung gedultet werden, wenn aus den Gesamtumständen ein erhebliches Interesse der Öffentlichkeit an der Berichterstattung zu bejahen ist. Wie umstritten die Rechtslage im Augenblick ist zeigen die Vorinstanzen. Das LG Berlin (Aktz. 27 O 787/05 22.11.2005) gab der Klage von Frau Simonis statt und das KG Berlin (Aktz. 9 U 251/05 (13.06.2006) gab der Klage teilweise statt. Es wird also wieder weiter interessant zu beobachten sein, wie die Entwicklung in der Rechtsprechung sich entwickeln wird.

Eine Antwort zu “Urteil: Bildberichterstattung über Prominente zulässig - hier: Fotos von Heidi Simonis”

  1. Allein gegen die BILD | Urteil: Bildberichterstattung über Prominente zulässig - hier … sagt:

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